Das anlegerfreundliche Fondskonzept.
1. Der Initiator ZBI AG sitzt mit den Anlegern
in einem Boot

Investoren und Initiator haben gleichgerichtete Interessen.
Sie wollen gemeinsam Marktchancen nutzen und zum beiderseitigen Vorteil Immobilienerträge im zweistelligen Bereich realisieren. Der Initiator verdient im Wesentlichen erst dann, wenn die Investoren ihr einbezahltes Kapital zzgl. 9% jährliche Vorabgewinne erhalten haben. Deshalb muss das Management daran interessiert sein, tatsächlich rendite- und zukunftsstarke Immobilien für den Fonds vorzuschlagen – eine investorenfreundliche Situation, wie sie am deutschen Immobilienmarkt ihresgleichen sucht.

2. Einkauf ohne Gewinnaufschläge
Der Initiator verzichtet auf die üblichen Gewinnaufschläge beim Einkauf.

3. Anleger allein bestimmen über den Einkauf
der Objekte

Die endgültige Kaufentscheidung treffen ausschließlich die Investoren. Der Initiator hat lediglich ein Vorschlagsrecht.

4. Optimale Transparenz
Der Charme des ZBI Professional-Konzeptes liegt auch in der vorbildlichen Transparenz:
- klare Investitionskriterien
- Mittelverwendungskontrolle
- Beirat

5. "First Look"- Recht
Für alle geeigneten Objekte besteht das so genannte „First Look“-Recht
– seinerzeit auf dem deutschen Kapitalmarkt ein Novum. Das heißt, dass der Initiator alle ihm angetragenen Objekte
ab € 1.000.000,- erst den Fonds für eine mögliche Investitionsentscheidung vorstellen muss.

6. Vorabgewinn gilt auch für das Agio
Bei der Berechnung des Gewinnberechtigungsanspruches zählt das Agio mit. Auch dies ist eine Besonderheit am deutschen Immobilien-Fonds-Markt.